Osso hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:
Matthias hat geschrieben:
Da ist der ja billig davon gekommen. Richtiger wäre es wohl gewesen, tatsächlich die Polizei zu holen.
Dann hätte er wohl wiederholt, daß er den Sattel gekauft hätte, und das wär's gewesen. Hätte sicher niemand das Gegenteil beweisen können.
Zitat:
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
21. Abschnitt - Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 - 262)
§ 259
Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Irgendwo steht auch daß er nicht bestraft wird, wenn er in gutem Glauben handelt.
Daß wird bei einem gebrauchten Sattel schon so sein daß man keinen Kaufvertrag nachweisen muß. Im Übrigen hege ich Zweifel, daß der rechtmäßige Eigentümer eines gebrauchten Sattels tatsächlich in der Lage wäre, diese Rechtmäßigkeit nachzuweisen.
Seisdrum, von mir aus fordert den Typen zu hängen, zu erschiessen und zu vierteilen - die Bildzeitung wird die Forderung sicher gerne unterstützen.