HansM hat geschrieben:
Die Ehe für alle ist ein Fehler.
Dabei meine ich nicht "für alle" sondern "Die Ehe".
Ich kenne einfach zuviel Leute (genauer gesagt Männer, die betriffts ja) die finanziell ruiniert wurden und die durch das Scheidungsverfahren und danach ziemlich unglücklich wurden. Ein Kollege von mir wird dieses Jahr 50. Und der hat fast nichts mehr. Und das ist in höchstem Maß erstaunlich, wenn man bedenkt, wo wir arbeiten. Ich hätte ja nie gedacht, dass sowas möglich wäre, ist es aber. Ich helfe ihm schon seit über 7 Jahren dabei, weil er der deutschen Sprache nicht so mächtig ist, dass er das Juristengeschwafel verstehen würde. Ich erkläre ihm Anwaltsschreiben und Formulierungen vom Gericht. Ich selbst habe dabei ziemlich viel gelernt, weiß nun, was ehebedingte Nachteile sind, Sonderbedarf, etc. pp. und vor allem wie das bei Gericht gehandhabt wird.
Lesben und Schwulen den Zugang zu diesem potentiellen Unglück (50% lassen sich wieder scheiden) zu eröffnen, hat überspitz formuliert etwas Sadistisches ...
Viel dringender wäre eine Reform des diesbezüglichen Rechts gewesen. Was soll zB der Blödsinn mit dem Trennungsjahr ? Als ob sich die Leute aus einer Laune heraus trennen würden. In der Regel ringen die Leute zuvor jahrelang mit sich, bis sie endgültig aufgeben. Und dann gibts während der gesamten Trennungszeit, die gerne auch mal deutlich länger als ein Jahr dauert, die Hälfte von der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen für den wirtschaftlich unterlegenen Ehepartner, was so gut wie immer die Frau ist. Er muss durch seine Zahlung also so tun, als ob die Ehe weiter besteht, die Frau darf das nicht (Trennung von Tisch und Bett !), weil das die Trennung aufheben würde. Das ist doch ein Irrsinn ! Das Trennungsjahr gehört abgeschafft, bzw. tun´s auch drei Monate zur Klärung der Unterhaltsansprüche.
Oder warum soll der wirtschaftlich schwächere Partner die Hälfte der Differenz der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche des anderen erhalten (Versorgungsausgleich)? Dafür gibts, insbesondere wenn keine Kinder da sind, absolut keinen Grund. Und bei Kindern sollte diesbezüglich nur die Zeit berücksichtigt werden, in der die Frau tatsächlich zuhause blieb. Die Rentenansprüche haben etwas mit dem Job und dieser wiederum etwas mit der Ausbildung zu tun. Warum soll der andere auch nach einer Scheidung lebenslang davon profitieren ?
Oder der Kindsunterhalt. Was soll das mit der Düsseldorfer Tabelle ? Warum bekommt das Kind eines gut verdienende Vaters mehr Unterhalt ? Sind in dem Fall die Windeln oder Brezen teurer ? Die Wahrheit ist hier nämlich, dass der Kindsmutter ein Zusatzeinkommen zugebilligt wird, weil sie uU zB bei 180% deutlich mehr bekommt, als sie für das Kind ausgibt bzw. braucht. Wie bei Studenten auch, müsste hier ein altersabhängiger Bedarf festgelegt werden, der unabhängig vom Einkommen des Vaters zu zahlen ist.
Die Zugewinngemeinschaft gehört auch abgeschafft. Wer das will, soll es bitte per Ehevertrag regeln, so wie man heute die Gütertrennung per Vertrag vereinbaren muss. Das ist eine Regel, die aus der Zeit gefallen ist. Die klassische Hausfrauenehe, auf die sich diese Regel bezieht, gibt´s doch heute kaum noch. Außer mir kenne ich keinen, bei dem das der Fall wäre.
Bei vielen Ding sind Deine Informationen nicht auf dem neusten Stand und bei manchen Dingen sehe ich einen Denkfehler.
Fangen wir mal mit den Scheidungsgesetzen an.
Nach den neuen Scheidungsgesetzen wird Frau viel früher gezwungen wird für ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
Der Rentenausgleich ist richtig.Es kann ja nicht sein, dass die Ex-Frau keine Rente für die Zeit bekommt, in der sie die gemeinsamen Kinder betreut hat. Es ist ja nicht so, dass die Frau 40% der Rentenansprüche bekommt. Es wird die Zeit angerechnet, in der wegen der Kinder nicht oder weniger gearbeitet hat bis zum Tag der Scheidung.
Ich bekomme deutliche weniger Rente als der Kindsvater, weil ich Elternzeit machte und wir nicht verheiratete waren.Von meiner Teilzeitarbeit wollten wir nicht reden.
Auf den Unterhalt für die Kinder wird die Hälfte des Kindergelds angerechnet. Kinder von getrennten Elternpaaren wissen, wie viel Unterhalt ihnen zu steht. Ich bin meiner studierenden Tochter aber genauso Unterhaltsverpflichtet, wie ihr Vater.
Da wird kein Unterschied gemacht.
Das Problem ist in meinen Augen nicht der Unterhalt, weil die Familie auch vorher Unterhalt gekostet hat.
Wenn Du aber geschieden wirst, gehst Du als Vater ( selten leben die Kids bei Papa) in Steuerklasse 1 und Du hast nur noch den halben Kinderfreibetrag und der Freibetrag für die Gattin fällt weg.
Wir reden hier von mehreren tausend Euro, die der Staat von geschieden Ehemann will, obwohl seine Verpflichtungen gegenüber seiner Familie nicht weniger geworden sind.
Wenn also die Männer schlechter da stehen, liegt das in erster Linie am ungerechten Steuersystem.
Es wäre mir eine persönliche Freunde, wenn die Ex-Männer sich mal bei den Politikern beschweren, statt den Ex-Frauen Vorhaltungen zu machen.
In Deutschland wird nur ein Familienmodell steuerlich bevorteilt.
