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BeitragVerfasst: 02 Sep 2005 12:01 
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Schoki-Export Emu
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Was ich nicht verstehe:
Ihr redet da die ganze Zeit von Deiner Privat-Haftpflichtversicherung, die nicht zahlen will. Doch eigentlich zahlt doch Deine Unfall-Versicherung die Heilungskosten. Die Haftpflichtversicherung des anderen ist doch relevant, falls man den Anderen überhaupt belangen kann.

:???:

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BeitragVerfasst: 02 Sep 2005 12:15 
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Schoki-Export Emu
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Hunki hat geschrieben:
Klar und wie will der wissen, wann genau du das Rad hingelegt hast. Wenn ich in nem Wettkampf mein Rad schrotten würde, würd ich zusammenpacken und nach Hause gehen...

Wenn Du noch nach Hause gehen kannst. Wenn Du im Krankenwagen abtransportierst wirst, dann wird die Sache schon viel schwieriger, denn dann gibt es Protokolle usw.

Hunki hat geschrieben:
Wenn dann einer in der Versucherung wissen will, dass im Wettkampf xyz ein Rad geschrottet hat und der könnte genau das sein, welcher jetzt ein Schadensformular geschickt hat... Glaube kaum, dass ne Versicherung bei 2000 - 3000.-- irgendwelche Nachforschungen macht...
Wenn Du selbst Dein Rad schrottest, dann zahlt normalerweise eh keine Versicherung, ausser Du hast Dein Rad speziell versichert (was ich aber nicht glaube, odrr?).

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BeitragVerfasst: 02 Sep 2005 12:26 
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Eiermann Emu
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Tom Tiger hat geschrieben:
Wenn Du noch nach Hause gehen kannst. Wenn Du im Krankenwagen abtransportierst wirst, dann wird die Sache schon viel schwieriger, denn dann gibt es Protokolle usw.


Dann natürlich nicht... dann wird daraus nix

Tom Tiger hat geschrieben:
Wenn Du selbst Dein Rad schrottest, dann zahlt normalerweise eh keine Versicherung, ausser Du hast Dein Rad speziell versichert (was ich aber nicht glaube, odrr?).


Ich habe mein Rad beim TCS versichert... Neben der Vigniette die ich dazu bekomme sind noch folgende Leistungen enthalten:

# Bezahlung der Reparaturkosten Ihres Fahrrads nach einem Unfall
# Vertretung Ihre Interessen sollten Sie bei einem Unfall verletzt werden
# Hilfebei Schwierigkeiten auf einer Velotour in der Schweiz und im Ausland

Hunki

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BeitragVerfasst: 02 Sep 2005 12:54 
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Das Wiesn-EMU
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Hunki hat geschrieben:

Wenn dann einer in der Versucherung wissen will, dass im Wettkampf xyz ein Rad geschrottet hat und der könnte genau das sein, welcher jetzt ein Schadensformular geschickt hat... Glaube kaum, dass ne Versicherung bei 2000 - 3000.-- irgendwelche Nachforschungen macht...

Hunki


Naja, bei Materialschaden only magst Du recht haben.
In meinem Fall bewegen wir uns aber in einem 5-stelligen Schadensbereich und da sind die dann schon pingelig.
Ich rate nur jedem, sowas nicht zu versuchen. Wenn's rauskommt ist Ende Gelände.

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Du kannst aus einem dicken Schwein kein Rennpferd machen,
aber Du kannst versuchen, daraus das schnellste Schwein zu machen.


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BeitragVerfasst: 02 Sep 2005 13:43 
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Eiermann U7 Emu

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Dumme Sache das... denkt man auch erst genauer drüber nach, wenn es zu spät ist... Finde auch die entsprechenden Klauseln der Veranstalter nicht sonderlich seriös. Aber was soll man machen :???: Sicherste Lösung : nicht starten :roll: :(

Mal ne Frage wegen dem Start für einen Verein : ich schreib da immer emu5.de rein. Bin ich nun versichert oder nicht :???: :lookaroun:


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BeitragVerfasst: 02 Sep 2005 13:50 
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Das Wiesn-EMU
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Tom Tiger hat geschrieben:
Was ich nicht verstehe:
Ihr redet da die ganze Zeit von Deiner Privat-Haftpflichtversicherung, die nicht zahlen will. Doch eigentlich zahlt doch Deine Unfall-Versicherung die Heilungskosten. Die Haftpflichtversicherung des anderen ist doch relevant, falls man den Anderen überhaupt belangen kann.

:???:


Ich bin in diesem Falle der Geschaedigte, und der Unfallverursacher hat eine Haftpflicht, die das jetzt zahlen muss, sorum liegen die Tatsachen. wenn jetzt die Versicherung des Unfallgegners sich weigert zu zahlen, dann haftet der Verursacher mit seinem Privatvermoegen.
Das hat mich eben dazu gebracht, die Situation auch andersrum zu beleuchten, sprich, was passiert wenn ich einen Unfall verursache. Wie steht meine Versicherung dazu. Kann es soweit kommen, dass ich mit meinem Privatvermoegen hafte. Das will ich aber nicht, also suche ich mir eine Versicherung, die das Risiko Triathlonsport zu 100% mitversichert und nicht irgendwelche Gummiparagraphen hat. ich werde mich da auch nicht auf irgendwelche telefonischen Aussagen verlassen, sondern werde mir das, sofern es nicht in den Versicherungsbedingungen niedergelegt ist, schriftlich bestaetigen lassen.

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BeitragVerfasst: 02 Sep 2005 13:56 
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Das Wiesn-EMU
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trifi70 hat geschrieben:
Dumme Sache das... denkt man auch erst genauer drüber nach, wenn es zu spät ist... Finde auch die entsprechenden Klauseln der Veranstalter nicht sonderlich seriös. Aber was soll man machen :???: Sicherste Lösung : nicht starten :roll: :(

Mal ne Frage wegen dem Start für einen Verein : ich schreib da immer emu5.de rein. Bin ich nun versichert oder nicht :???: :lookaroun:


Der Veranstalter schliesst lediglich Ansprueche gegen sich als Veranstalter aus, es sei denn er handelt grob fahrlaessig. Jeder Veranstalter muss eine Veranstalterhaftpflicht abschliessen, sonst bekommt er keine Genehmigung.
wenn Du Dich ohne fremdes Zutun auf die Fresse legst, dann hat auch der veranstalter nix damit zu tun, wenn Du aber von jemandem absichtlich oder unabsichtlich vom Rad gestossen wirst, so spielt es keine Rolle, ob das im WK geschieht oder in der freien Wildbahn. Dann muss derjenige eben zahlen es sei denn, der Verursacher kann nachweisen, dass Du (Mit-)Schuld an dem Unfall hast.

Wenn Dir auf der autobahn der Reifen platzt und es rauscht einer in Dich rein, dann muss das Deine Haftpflicht zahlen, es sei denn, Du kannst nachweisen, dass der, der drauffaehrt, nicht den noetigen Sicherheitsbastand eingehalten hat. Aber wir wissen alle, dass Dua uuf der AB bei "ploetzlich und unerwarteten" Ereignissen nicht rechtzeitig bremsen kannst.

Und zur Frage Emu5: Hast Du einen STartpass, wo Emu5 als Verein draufsteht, spricht EMU5 ist irgendwo in einem Landesverabdn gemeldet, dann bist Du versichert, sonst nicht.

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BeitragVerfasst: 02 Sep 2005 14:19 
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Eiermann U7 Emu

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PeterMuc hat geschrieben:
Der Veranstalter schliesst lediglich Ansprueche gegen sich als Veranstalter aus, es sei denn er handelt grob fahrlaessig. Jeder Veranstalter muss eine Veranstalterhaftpflicht abschliessen, sonst bekommt er keine Genehmigung.

Ja, es wird ALLES ausgeschlossen... Nicht nur Unfall sondern unter anderem auch Diebstahl/Verlust sowie Beschädigung durch Helfer in der WZ...

Zitat:
Und zur Frage Emu5: Hast Du einen STartpass, wo Emu5 als Verein draufsteht, spricht EMU5 ist irgendwo in einem Landesverabdn gemeldet, dann bist Du versichert, sonst nicht.

Weder noch. Denke nicht, daß das offiziell ist. War eher ne rhetorische Frage ;)

Jetz nochmal rein triotetisch : in einer Trainingsgruppe verursacht jemand einen Sturz. Die Geschädigten können nun die Privathaftpflicht des Verursachers in Anspruch nehmen ? Um ihren materiellen Schaden am Rad/Kleidung sowie ev. Personenschaden abzudecken ? Immer vorausgesetzt, die Haftpflicht schließt Rad-Training nicht explizit aus ?

Ich denke ich muß mal meine Signatur im Tour-Forum etwas erweitern und demnäxt drauf achten, wen ich noch mit auf Tour nehme... :lookaroun: :censored (echt traurig das... :( )


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BeitragVerfasst: 02 Sep 2005 14:32 
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Das Wiesn-EMU
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trifi70 hat geschrieben:
Jetz nochmal rein triotetisch : in einer Trainingsgruppe verursacht jemand einen Sturz. Die Geschädigten können nun die Privathaftpflicht des Verursachers in Anspruch nehmen ? Um ihren materiellen Schaden am Rad/Kleidung sowie ev. Personenschaden abzudecken ? Immer vorausgesetzt, die Haftpflicht schließt Rad-Training nicht explizit aus ?

Ich denke ich muß mal meine Signatur im Tour-Forum etwas erweitern und demnäxt drauf achten, wen ich noch mit auf Tour nehme... :lookaroun: :censored (echt traurig das... :( )


Rein trioretisch, sofern der Verusacher fahrlaessig gehandelt hat, und Du keine Schuld hast. Wenn der Verursacher zugibt, dass er Schuld hatte, was auch glaubhafter wrd, wenn er auch selber geschaedigt wird (Was ihm ja dann keiner bezahlt), dann muss die Versicherung zahlen, es sei denn, sie hat einen Haftungsausschluss

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BeitragVerfasst: 02 Sep 2005 14:36 
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Eiermann U3 Emu

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trifi70 hat geschrieben:
Jetz nochmal rein triotetisch : in einer Trainingsgruppe verursacht jemand einen Sturz. Die Geschädigten können nun die Privathaftpflicht des Verursachers in Anspruch nehmen ? Um ihren materiellen Schaden am Rad/Kleidung sowie ev. Personenschaden abzudecken ? Immer vorausgesetzt, die Haftpflicht schließt Rad-Training nicht explizit aus ?
Bein Radtraining in der Gruppe wird kein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten, ergo kein Versicherungsschutz, weil grobe Fahrlässigkeit.


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BeitragVerfasst: 02 Sep 2005 16:15 
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Eiermann U7 Emu

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Eisenmann hat geschrieben:
Bein Radtraining in der Gruppe wird kein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten, ergo kein Versicherungsschutz, weil grobe Fahrlässigkeit.

Sicherheitsabstand = "halber Tacho" :???: Abstand Vordermann oder auch Seitenabstand :???: Beispiel Auto : zu dicht Auffahren bedeutet nicht notwendigerweise Erlöschen des Versicherungsschutzes... schon gar nicht in Bezug auf die Haftpflicht gegenüber dem Geschädigten.

Also : Link der obige These untermauert :???:


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BeitragVerfasst: 02 Sep 2005 16:36 
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Eiermann U3 Emu

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Halber Tacho? Längs oder hochkant? :lol:

Wenn Du jemanden draufbrezelst, weil Du zu dicht drauf fährst, kannst Du den Vordermann dafür nicht belangen.


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BeitragVerfasst: 02 Sep 2005 16:41 
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Eiermann U7 Emu

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Eisenmann hat geschrieben:
Halber Tacho? Längs oder hochkant? :lol:

Wenn Du jemanden draufbrezelst, weil Du zu dicht drauf fährst, kannst Du den Vordermann dafür nicht belangen.

Der Vordermann wird in aller Regel von der Haftpflicht des Auffahrenden entschädigt. Egal wie der Abstand war... Sehe noch nicht ganz die "grobe Fahrlässigkeit" beim Radtraining in der Gruppe. Täte mich folglich interessieren, was ein Gericht wirklich dazu sagt.


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BeitragVerfasst: 02 Sep 2005 17:02 
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Eiermann U3 Emu

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trifi70 hat geschrieben:
Der Vordermann wird in aller Regel von der Haftpflicht des Auffahrenden entschädigt. Egal wie der Abstand war... Sehe noch nicht ganz die "grobe Fahrlässigkeit" beim Radtraining in der Gruppe. Täte mich folglich interessieren, was ein Gericht wirklich dazu sagt.
Naja, laut StVo ....
Aber hast schon recht, das kommt im Fall der Fälle auf den Richter an.


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BeitragVerfasst: 03 Sep 2005 07:34 
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Eiermann U7 Emu
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Wollte schon länger mal meine Unfall checken, aber an die HP hab ich gar nicht gedacht. Guter Tip.

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