Wagnerli hat geschrieben:
Anja hat geschrieben:
Wagnerli hat geschrieben:
Anja hat geschrieben:
In Bayern würde ich die entsprechenden Stellen kennen.
Migrationsberatungsstellen (Caritas und Co.) sollte es aber auch bei Euch geben, die kennen sich da aus und wissen wohin.
Ansonsten wissen das auch die Berater der Agentur für Arbeit oder der Jobcenter.
Ich habe Ihr auch geraten sich gleich an die Arbeitsagentur zu wenden.
Sie war ja schon bei den richtigen Stellen , aber er geht nicht voran.
Ich glaube, sie wird juristische Unterstützung brauchen, wenn man sie aus der Ausbildung wirft.
Ich finde es auch immer wieder erschreckend, dass wir es immer noch nicht geschafft haben, Zeugnisse aus Mitgliedsstaaten der EU automatisch anzuerkennen.
Die junge Dame kommt aus Österreich und sie hat eine Ausbildung im Gesundheitswesen angefangen.
Untätigkeitsklage ist da das Stichwort. Ob es was bringt keine Ahnung. Man hat keinen Rechtsanspruch auf bevorzugute oder "besonders schnelle" Bearbeitung und die Anerkennungsstellen haben zur Zeit einfach wahnsinnig viel zu tun.
Ich weiß Anja, aber das ist ein guter Vorschlag.
Nik meinte aber, es sieht schlecht aus für die Anerkennung und er hat Recht.
Wenn Du heute die Schule nach der 10.Klasse verlässt, hast Du nicht automatisch einen Realschulabschluss.
Du musst die Prüfung abgelegt haben.
Es stellt sich aber die Frage, ob die berufsbegleitende Schule überhaupt so eine AUssage treffen darf.
Sie hat mit einem Krankenhaus den Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Sie hatte dort ein FSJ gemacht und dann haben sie gesagt, wir geben Dir einen Ausbildungvertrag.
Es ist die Entscheidung des Ausbildungsbetriebs und nicht der Schule.
Die Schule wird von den Ausbildungsbetrieben bezahlt.
Anja, manchmal passieren da draussen komische Sachen.
Ja, es passieren oft Dinge, die man nicht verstehen kann.
Kann natürlich sein, daß es für die Berufsausbildung einen bestimmten Abschluß als Zulassungsvoraussetzug gibt. Bei schulische Ausbildungen (Krankenschwester) ist die Schule maßgeblich, der Betrieb (Klinik) ist nur "Praktische Phase".
Bei dualen Ausbildunge (med. Fachangestellte) ist die Arztpraxis entscheidend, die Berufsschule nimmt jeden an, der einen gültige Ausbildungsvertrag (Unterschrift ausbildende Praxis, Unterschrift Ärztekammer) trägt.
Völlig entsetzt war ich letzens als ich gehört habe, daß im Ausland erworbene Creditpoints im Bachelor-Studium in Deutschland für das aufbauende Masterstudium oft nicht voll anerkannt werden. Zuerst ein Riesenaufwand für internationale Anerkennung und dann doch nicht.
Die Behörden für die Anerkennung akademischer Titel hat man quasi aufgelöst und durch eine Datenbank im Internet ersetzt. Gibt aber Stellen, die wolle eine schriftliche Bestätigung eines Amtes, das es aber dafür nicht mehr gibt.