innez hat geschrieben:
Da sie Ende des Monats 30 wird, verlangt die Krankenkasse dann nicht mehr den Studententarif von ca 80,-, sondern 180,-!
Zum Amt gehen und sich arbeitslos melden, kann sie nicht: sie steht ja Dank des "Praktikums" dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Außerdem muss sie erst ihr "Vermögen" aufessen, von dem sie in dem halben Jahr leben will.
Wenn ich sehe, wie ein bestimmtes Klientel in der Bevölkerung genau weiß, wie man zu Geld kommt, ohne auch nur einen Finger zu rühren, Ansprüche auf Wohnung, Miete, Lebensunterhalt, Härtefall bei Zahnersatz.... an die Ämter stellt und wirklich nur zu faul zum arbeiten ist!!, dann geht mir der Hut hoch!!!
Leider (oder zum Glück) habe ich meine Kinder anders erzogen.
- Sprechen wir von Arbeitslosengeld I oder II?
- Nur bei AlgII müßte sie Vermögen aufbrauchen, falls es wirklich zu hoch wäre. Ist das Vermögen so groß, daß sie davon erst soviel aufessen muß? Sprich: hätte sie wirklich keinen Leistungsanspruch?
- Das Klientel, daß so genau weiß wie man zu Geld kommt ohne zu arbeiten tut aber auch wirklich nichts. Die stehen theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, weil sie ja nix arbeiten. Deine Tochter will aber ja rund-um-die Uhr arbeiten.
- Vermutlich hätte sie einen Rechtsanspruch auf AlgII. Damit wäre dann Lebensunterhalt (404 €), Miete (was da ortsüblich ist) und Krankenversicherung abgedeckt. Natürlich könnte sie dort nicht sagen, daß sie 6 Monate unentgeldlich auf einem Pferdehof arbeitet.
- Aber solange sie zu nichts anderem verpflichtet wird, könnte sie ja eine zeitlang im JC gemeldet sein und ihre Freizeit ja verbringen wo sie will - z. B. auch auf einem Pferdehof.
- Vielleicht hat sie zum Ende der Sklavenarbeit ja schon einen Job (und damit Arbeitsvertrag, den sie im Amt vorlegen kann) - unter diesen Umständen werden Leistungsempfänger selten zu irgendwas verpflichtet, da sie ja schon in absehbarer Zeit wieder weg sind und man akzeptiert, daß sie jetzt einfach noch eine gewisse Zeit überbrücken müssen.
- Sie muß sich dann nur am Wohnort aufhalten an dem sie auch den Antrag stellt.