Sportfreundin hat geschrieben:
mal überlegen... die differenz is im anlagevermögen. war ein abgang. und zwar war das ding schon falsch erfasst: als minusbetrag... (war ne korrektur als wir eine neue software bekommen haben).
also muss ich buchen: büroausstattung/afa büroausstattung. oder umgekehrt? naja, jedenfalls stimmt die afa und in der büroausstattung habe ich den 4fachen betrag.
ich buch auf bankgebühren. ein alter trick von mir.
aber irgendwann kommts hoch und ich muss rede und antwort stehen.
Ferndiagnostisch würde ich behaupten, die AfA-Korrektur auf einen negativen Zugang (was auch immer das sein mag) hätte per BGA an AfA erfolgen müssen, denn es müssen dann ja Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer aufgeholt werden, so bescheuert uns das scheinen mag.
Geht ein solcher Posten dann ab, müßte per AfA an BGA laufen.
Bist Du Dir sicher, daß die Abschreibung des Jahres und des Vorjahres stimmen?
Und: Wie sind damals die Anschaffungskosten des Postens gebucht worden? Ist da vielleicht schon der Wurm drin? Meist hat das einer über die GuV gezogen, denn sonst hätte er ja Geld kriegen müssen...
In der internationalen Rechnungslegung würd' ich's versuchen, irgendwo in den retained earnings oder der Neubewertungsrücklage zu vermambeln.
Ist immer ein schöner Spaß, so einzelne, besonders gekonnt gebuchte Anlagen in ihrer gesamten Historie aufzurollen. Ich hab' mal wochenlang 46 Pfennig gesucht...
Viel Spaß noch, ich gedenke Deiner im Schwimmbad!