..ich hab mal wieder aufgeräumt und da ist mir das hier aus "Geschichte des Rechts" von Uwe Wesel in die Hände gefallen:
"Rechtssubjektivität - oder Rechtsfähigkeit - ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Das heißt auch gleichzeitig, vor Gericht zu klagen oder verklagt zu werden, was wir heute Prozeßfähigkeit nennen. Diese Fähigkeit hatte im römischen Recht nur einer. Der paterfamilias, der Vater als Familienoberhaupt. Seine Kinder hatten keine Rechte, kein Eigentum, keine Forderungen gegen andere. Sie konnten nicht klagen oder verklagt werden. Wenn sie etwas erworben hatten, ging es in sein Vermögen. Das war die römische patria potestas, die väterliche Gewalt. Anders als in Griechenland endete sie nicht mit dem achtzehnten Lebensjahr der Söhne, sondern erst mit seinem Tod. Wurde er sehr alt, konnten sie die höchsten Ämter haben, als Konsuln oder Prätoren. Aber rechtsfähig waren sie nicht. Rechtsfähig war nur der Vater. Man nannte das sui iuris. Eigenen Rechts. Alle anderen waren alieni uiris, abhängig von fremden Recht. Also Kinder, Enkel, Sklaven. (...) Es gab eine Möglichkeit, bei Lebzeiten des Vaters rechtsfähig zu werden. Man nannte das emancipatio, die Entlassung von Hauskindern aus der väterlichen Gewalt. Das ist die ursprüngliche Bedeutung des heute weitverbreiteten Wortes Emanzipation. Ein sehr umständliches Rechtsgeschäft, in vielen Akten mit mehreren Personen. Es beruhte auf der spitzfindigen Anwendung jener Vorschrift in den Zwölftafeln, die den dreimaligen Verkauf des Sohnes verbot und daran diese erwünschte Folge knüpfte. Also wurde er dreimal mit der mancipatio an einen Dritten übertragen, der bei diesem Scheingeschäft als Treuhänder mitwirken und den Erwerb zweimal wieder rückgängig machen mußte. Die mancipatio jedesmal mit fünf Zeugen und einem Wägemeister. Beim dritten Mal war die väterliche Gewalt erloschen. "
So, und nu kennt ihr die "wahre Geschichte"...
_________________ "...Wenn dein Herz auf dem Wasser liegt, musst du es ja nicht auf der Strasse quälen..."
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