nein du hast nicht deine ruhe
der europäische gerichtshof hat am 29 april 2004 entschieden dass
Zitat:
...dass das Wohnsitzprinzip auch weiterhin unverändert Gültigkeit hat. Der Führerschein muss dort erworben werden, wo der Betroffene tatsächlich wohnt. Eine melderechtliche Registrierung reicht dafür nicht aus. Der EuGH weist dann aber darauf hin, dass nur der Staat, der den Führerschein ausstellt, berechtigt, aber auch verpflichtet ist, zu prüfen, ob der Antragsteller tatsächlich in diesem Staat wohnt. Dieser Staat hat auch das ausschließliche Recht zu entscheiden, wie zu verfahren ist, wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Führerschein zu Unrecht ausgestellt wurde.
weiter
Zitat:
Die Konsequenzen
Die deutschen Behörden dürfen nicht ohne weiteres von sich aus überprüfen, ob eine ausländische Fahrerlaubnis zu Recht erteilt wurde. Sollten im Einzelfall Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Führerscheins entstehen, müssen die deutschen Behörden die ausländische Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, informieren. Diese muss dann entscheiden, ob sie ihre Entscheidung zurücknimmt und den Führerschein wieder einzieht. Solange sie dies nicht tut, hat der Betroffene das Recht, in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen.
ich finds echt lächerlich wie sich hier leute über themen aufregen die sie in boulevardblättern aufschnappen.
is echt schlimmer als am stammtisch.
führerscheintourismus gibts bislang nicht, und wirds auch auf absehbare zeit nicht in so großem maße geben dass man sich darüber aufregen muss...und wieso?
Zitat:
Die Enttäuschung
Das Interesse vieler Jugendlicher an diesen Billigangeboten ist groß. Noch größer ist es aber bei Leuten, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und sich unter keinen Umständen einer medizinisch-psychologische Untersuchung unterziehen wollen. Erste Erfahrungen sprechen allerdings nicht für die dubiosen Unternehmer. In der Leipziger Volkszeitung erschien am 18.08.2004 in Bericht, in dem Betroffene über ihre Erfahrungen berichteten. In der Werbung waren deutsch sprechende Fahrlehrer und deutschsprachige Prüfungsbogen zugesagt worden. Ein Betroffener fasst seine Erfahrungen so zusammen: "Gespart habe ich überhaupt nichts. Bisher hat mich der Kurs € 3.000 gekostet." Die Geschäftsleitung der Nürnberger Firma wurde von der Leipziger Volkszeitung an ihr Werbeversprechen erinnert: hohe Erfolgsquote, deutsche Fahrlehrer, deutsche Prüfer, deutschsprachige Prüfungsbogen. Die Antwort wird in dem Bericht zitiert: "Unsere Fahrlehrer haben 100 Worte Deutsch gelernt - das reicht."
nach zu lesen im original hier
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-0 ... rinzip.htm
also fassen wir nochma zusammen.
1:
die person muss ordentlich in dem land leben in dem sie ihren führerschein machen will
2: mit ausnahme der schweiz (kein EU-land) und österreich tritt die sprachbarriere auf
3: der ganze spass kostet richtig patte...nicht nur der lappen, sondern lohnausfall, miete etc. am neuen wohnsitz
4: es is viel zu umständlich für jemanden der durch die MPU rasselt, und die, für die es nicht zu umständlich ist, schaffen auch die MPU
5: es is wieder n typisches "drullse hat langeweile"-thema und macht aus ner alten schlagzeile nen weltuntergang, weil jetzt vermeidlich die ganzen idioten denen der lappen weg genommen wurde für 3 tage nach südspanien jetten und da für 99€ n neuen führerschein machen