Hallo
Ich hab da mal ne Frage an alle Juristen oder solche, die sich mit dem Recht ´n bisschen auskennen, und einen extra Faden wollte ich nicht aufmachen, und "@Ex-Italien" passt da vielleicht am besten
Mein Mann und ich sind ja gerade mit den Moppeds unterwegs, und neulich waren wir völlig unterzuckert und unterhopft in Landau aufgeschlagen, suchen wie üblich ne Parkmöglichkeit, finden nix, nichtmal auf den Gehwegen, ohne zu behindern, stellen uns also in eine eh zu kleine Parklücke (die war so zugeparkt, dass kein Auto reingepasst hätte, aber mit unseren 2 Bikes war die wenigstens noch zu gebrauchen).
Kommen nach ca. 1 Std. zurück und haben jeder ein Knöllchen wegen Falschparkens dran!
Nicht mal in "Arm-Aber-Sexy"- Berlin kriegt ein Biker ein Knöllchen, aber in f.... Landau! Andere Städte bieten Motorrad-Parkplätze an, und hier - So eine Abzocke!
Jetzt mal ehrlich: Wo soll denn ein Biker sein Parkticket befestigen, dass es diesem Land nicht von irgendwelchen Tunichtguten weggenommen werden kann?
Jaja, wir hätten ein Parkticket ziehen können und am Mann führen und wär damit fein raus, aber ..... haben wir aber nicht.
Jetzt die Frage: Ist es besser, das Verwarngeld zu zahlen, oder kann man es drauf ankommen lassen? Immerhin haben wir beide nur einen Parkplatz benutzt, aber 2 Knöllchen bekommen.
Sagt mal was. Danke