Thorsten hat geschrieben:
Jahangir hatte drüben bei T-S mal jemandem geholfen, dass dieser wegen eines "unbedeutenden" verlinkten/angezeigten Fotos nicht die Unsummen (obere 3stellige Euros) sondern nur einen kleinen Betrag (unterste 3stellige Euros, soweit ich weiß) bezahlen musste.
Aber wenn eine Urheberrechtsverletzung begangen ist, ist sie begangen. Ist genauso, als ob man sich ins Halteverbot stellt oder in die Parkuhr nichts reinschmeißt und einen Zettel hinter die Windschutzscheibe legt, dass der in seinen Rechten verletzte einen anrufen soll (auf eigene Kosten natürlich noch!). Oder ich hau mit so einem Spruch auf dem T-Shirt jemandem aufs Maul, bis er sagt, dass es genug ist. Alles, was ich ihm vorher verpasst habe, ist deswegen noch keine Körperverletzung?
Von daher halte ich eine Pflicht zur Kostenminderung für ok (die Abzocke nimmt ja wirklich schon wahnsinnige Formen an), aber ganz umsonst aus der Nummer rauszukommen nicht.
Die Abmahngebühren sind ja nicht die Strafe, sondern Kosten für Mehraufwände. Also so ungefähr als ob die Gemeinde Deines Vetrauens für das Ausstellen eines Strafzettels i.H.v. 20€ eine Verwaltungsgebühr von 983€ erhebt. Vermutlich wäre ich da nicht der Einzige, der das für unangemessen hielte.
Das Problem ist, daß unser Urheberrecht noch nicht im 21.JH angekommen ist. Wenn jemand etwas im Internet einstellt, dann sollte das -zumindest für rein private, nicht kommerzielle Nutzung- keinem Urheberrecht unterliegen. Oder zumindest nur dann, wenn ausrücklich entsprechend gekennzeichnet.