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BeitragVerfasst: 17 Mär 2007 22:31 
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Das Rennsemmel-Emu
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tobleroneman hat geschrieben:
in der schweiz müssen behinderte mit ihrem elektrorollstuhl auf der strasse fahren.
das ist ja richtig krank :twisted:


Na und? Hier fahren die ganzen Behinderten mit Mercedes S - Klasse und Audi A6 rum - das ist auch nicht besser!

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BeitragVerfasst: 17 Mär 2007 22:34 
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Film Emu
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drullse hat geschrieben:
tobleroneman hat geschrieben:
in der schweiz müssen behinderte mit ihrem elektrorollstuhl auf der strasse fahren.
das ist ja richtig krank :twisted:


Na und? Hier fahren die ganzen Behinderten mit Mercedes S - Klasse und Audi A6 rum - das ist auch nicht besser!


:chris76 :chris76
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BeitragVerfasst: 03 Apr 2007 17:37 
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Das Rennsemmel-Emu
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Ich habe ja auch unterzeichnet, aber nach den Erlebnissen der letzten Wochen würde ich meine Stimme lieber wieder löschen (geht nicht...).

Es gibt hier etliche Radwege, die abgeschildert sind, weil sie den Normen nicht entsprechen (zu schmal, desolater Zustand, Gefährdung durch Einfahrten, Kreuzungen etc.). Ich benutze diese Wege nur, wenn sie besser als die Alternative "Straße" sind und das ist ja auch der Sinn der Abschilderung.

In den letzten Wochen hatte ich einige sehr unangenehme Situationen mit Autofahrern, die der Meinung waren, ich müsste dort fahren und nicht wussten, dass das offiziell gar kein Radweg mehr ist. Glauben wollten das einige erst, als ein hinzugerufener freundlicher Herr in Grün eine Belehrung durchführte (kostenpflichtig selbstredend).

Vorangegangen war aber IMMER eine massive Gefährdung meines Lebens. Wie soll das werden, wenn ich auf Straßen fahre, neben denen ein beschilderter Radweg ist, der aber aufgrund seines Zustandes für mich mit dem Rennrad nicht in Frage kommt? Das ist solchen Leuten überhaupt nicht mehr vermittelbar.

Hinzu kommt, dass auf diesen abgeschilderten Wegen oftmals ja Radfahrer unterwegs sind, nämlich diejenigen, die langsam fahren. Da wundert es einen dann nicht, wenn ein Spruch kommt wie "Wieso fährste nicht da? Der fährt da ja auch!"

Und was nutzt es mir, Recht zu haben, wenn ich unterm Auto liege?

Meiner Meinung nach müsste die Petition eher darauf hinauslaufen, die Radwege sicherer zu machen oder sie ganz abzuschaffen.

Edit sagt: Dazu kommen dann ja noch diejenigen Radfahrer, die es den Autofahrern dann aber so richtig zeigen wollen und grundsätzlich auf der Straße fahren und damit eher eskalieren als deeskalieren...

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BeitragVerfasst: 03 Apr 2007 21:20 
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Aussenhundantrieb-Emu
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Also bitte , ein mal für die Schnecke:

wann muss ich einen Radweg benutzen und wann darf ich auf der Strasse bleiben!
Hier gibt es eh kaum Radwege .... :???:


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BeitragVerfasst: 03 Apr 2007 21:56 
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S(up)portlerin
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tobleroneman hat geschrieben:
in der schweiz müssen behinderte mit ihrem elektrorollstuhl auf der strasse fahren.
das ist ja richtig krank :twisted:


Soweit ich weiß, ist das hier auch so.

Anja

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12.10.2014 - München Marathon * 12.07.2015 - Challenge Roth * 27.09.2015 - Berlin Marathon *
25.09.2016 - Berlin Marathon * 27. - 30.11.2016 Lanzarote Running Challenge * 10.12.2016 Lanzarote Marathon * 09.07.2017 Challenge Roth


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BeitragVerfasst: 03 Apr 2007 23:11 
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Mit Faris zu Taco-Bell Geher
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Anja hat geschrieben:
tobleroneman hat geschrieben:
in der schweiz müssen behinderte mit ihrem elektrorollstuhl auf der strasse fahren.
das ist ja richtig krank :twisted:


Soweit ich weiß, ist das hier auch so.

Anja


Jein. In meiner rosa Pappe gibt es die Klasse fünf für u.a. Krankenfahrstühle, d.h., die dürfen, wenn sie mehr als 5 km/h schaffen, die Straße benutzen.

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BeitragVerfasst: 03 Apr 2007 23:39 
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Hell on High(w)heels-Emu
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@ Schneck
StVO §2 Abs. 4 hat geschrieben:
Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.

D.h. wenn ein blaues Schild mit Fahrrad oder mit Fahrrad und Fussgänger hängt, dann bist du verpflichtet - ansonsten bist du berechtigt.

Es gibt Rechtssprechung, in der Mindeststandarts für Radwege vorgeschrieben sind. D.h. wenn Radwege, die diese Standarts nicht erfüllen dennoch ein blaues Schild tragen, so kannst du die zuständige Behörde darauf verklagen, dieses Schild zu entfernen. Unsicher bin ich mir jedoch, ob du bei Unzumutbarkeit berechtigt bist, das Schild eigenmächtig zu ignorieren, bzw. wie deine Aktien stünden, einen entsprechenden Bussgeldbescheid anzufechten.

Gruß Torsten

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Greift nur hinein ins volle Menschenleben!
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BeitragVerfasst: 04 Apr 2007 00:14 
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Das Rennsemmel-Emu
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DragAttack hat geschrieben:
Unsicher bin ich mir jedoch, ob du bei Unzumutbarkeit berechtigt bist, das Schild eigenmächtig zu ignorieren, bzw. wie deine Aktien stünden, einen entsprechenden Bussgeldbescheid anzufechten.


Bist Du nicht. Du musst drauf fahren und kannst hinterher ne Eingabe machen, dass die Schilder entfernt werden. Wenn nicht ein Rechtsanwalt, der Rennradler ist, sich die Mühe gemacht hätte, in Spandau jeden nichtnormkonformen Radweg bei den Behörden anzuzeigen, wären immer noch alle Schilder da. Denn auf Eingaben der "normalen" Bürger wurde einfach nicht reagiert.

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BeitragVerfasst: 04 Apr 2007 17:45 
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Aussenhundantrieb-Emu
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dankeschön!
da weiß ich nun bescheid :censored
iss ja doch alles gaga


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BeitragVerfasst: 04 Apr 2007 22:15 
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running Emu
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DragAttack hat geschrieben:
Unsicher bin ich mir jedoch, ob du bei Unzumutbarkeit berechtigt bist, das Schild eigenmächtig zu ignorieren, bzw. wie deine Aktien stünden, einen entsprechenden Bussgeldbescheid anzufechten.

Gruß Torsten


Wenn der Radweg wirklich unzumutbar ist, dürftet ihr insbesondere in Berlin Chancen haben, einer derartigen Bestrafung zu entgehen.
Schließlich haben doch die bei euch noch grün gekleideten Damen und Herren im Rahmen eines abgeschlossenen Gerichtsverfahrens, das zur Aufhebung der Radwegebenutzungpflicht auf einigen Berliner Straßen führte,
einiges dazulernen dürfen. :-)

Hinzu kommt, dass wg. parkender Fahrzeuge, Baustellen,.. nicht benutzbare Radwegstreifen von der durch ein Verkehrschild angezeigten Benutzungspflicht (vorübergehend) "befreit" sind.
Schließlich ist ein "Ausweichen" auf einen benachbarten Gehweg nicht zulässig.
- Ich hoffe, die Gerichte bleiben bei dieser Rechtsauffassung :-)

Und sollte wg. einer Baustelle das Zusatzschild "Radfahrer absteigen" dort stehen, ist es meines Wissens dem Radfahrer ebenfalls gestattet, die Fahrbahn zu benutzen und somit die Benutzungspflicht aufgehoben..
(Er muss also nicht zum Fußgänger mutieren.)


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