powermanpapa hat geschrieben:
bei der Forderung nach dem Rückbau von Radwegen,
nicht vergessen
es gibt sicherlich ungleich mehr Menschen, vor allem auch Ältere, Kinder und Familien, die nicht in Trainingsformation mit 38kmh auf dem Auflieger unterwegs sein wollen
----also Forderung danach--.-Schwachsinn
das Aufheben der Benutzungs PFLICHT, schon lange überfällig
Tja...
Wenn Du mich fragst, reicht §1 STVO vollständig aus, mehr gesetzliche Regelungen braucht man eigentlich nicht, wenn - ja wenn nicht so viele Verkehrsteilnehmer so unfähig wären, am Verkehr teilzunehmen. Und damit meine ich ALLE Fortbewegungsmittel!
Die häufigste Diskussion (im Schnitt bei jeder Ausfahrt einmal) hinsichtlich der Benutzung von Radwegen, die eigentlich keine sind, läuft so ab:
Autofahrer hupt und zeigt auf Radweg, oft verbunden mit schneiden, ausbremsen, pöbeln etc.
Nächste Ampel dann:
D: "Was iss'n?"
A: "Da ist ein Radweg, fahr gefälligst drauf!"
D: "Wo ist da ein Radweg?"
A: "Na da, biste blind? Da ist ein Radweg neben dem Fußweg, also verp**** Dich von der Straße!"
D: "Erstmal ein Auto gekauft oder schon den Führerschein gemacht? Wissen Sie, wann ein Radweg ein Radweg ist?"
A:
Der Rest der Konversation gestaltet sich dann variabel, ausgehend davon, wie stark die Gefährdung meinerseits durch ihn war. Naturgemäß ist es schwieriger, wenn ihm schon ein Außenspiegel fehlt oder ne Beule in der Tür ist...
Worauf ich hinaus will: der Prozentsatz derer, die wissen, wann ein Radweg benutzungspflichtig ist, ist verschwindend gering. Auch und grade unter Berufskraftfahrern und (man soll es kaum glauben) selbst bei der Polizei gibt es manche, die das nicht wissen und mich anhalten.
Solange ein Radweg zu sehen ist, solange wird der Konflikt anhalten. Fällt also die Benutzungspflicht weg, bekommt das eh keiner mit und dann gibts Mord und Totschlag (Zitat Arschkrampe, mein letzter Vorgesetzter: "Wozu Radwege bauen, Ihr Radfahrer zahlt doch nichtmal Steuern!", Zitat Walross, mein ehemaliger Vorstand: "Wieder einer weniger!!!" als ich meinte, dass ich an einer bestimmten Stelle den Radweg benutze, obwohl ich das nicht müsste, weil die Autofahrer da fahren wie die Säue).
Ich sage nur §1 STVO. Würde der eingehalten und Verstöße gegen ihn wirklich drastisch geahndet, bräuche auch keine alte Frau mit dem Rad auf der Straße Angst zu haben.
Ich bin in 2 Wochen in Portugal 2110 Km gefahren. Radwege: 0! Gefährdungen: 0! Die überholen einen zwar relativ eng, weil ihnen die Gewohnheit fehlt, aber ich fühle mich da sicher.
Bei der 180er - Runde gestern hingegen hatte ich sofort wieder das Gefühl, Freiwild zu sein, das möglichst zügig erlegt werden muss und habe mir mehr als einmal ne Schrotflinte gewünscht.
Damit bleibe ich eindeutig bei meiner Meinung: wenn Benutzungspflicht weg, dann auch Radwege weg (und vor Gericht eine EINDEUTIGE Aussage hinsichtlich des Schutzes der Schwächeren Verkehrsteilnehmer - egal, ob das Fußgänger <-> Radfahrer oder Autofahrer <-> LKW ist).
Habe fertig.