Natürlich wäre das voll daneben, wenn ein Kommunionkind sich sein Fahrrad nicht kaufen kann, weil der Staat die Geldgeschenke kassiert. Nur spricht der Artikel hier nur von der Möglichkeit, nicht von konkreten Fällen - insofern würde ich da die Möglichkeit gezielter Stimmungsmache zumindest nicht ausschließen.
Zitat:
Nach früheren Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) werden Geldgeschenke an Kinder zur Kommunion, Konfirmation oder zur Jugendweihe nicht zwangsläufig auf das Arbeits- oder Sozialgeld der Familie angerechnet. Wenn die Geschenke nicht unangemessen hoch seien, dürften sie nicht zu einer Kürzung der Leistung führen, hatte die BA im März mitgeteilt. Eine Anrechnung auf den ALG-II-Anspruch der Eltern sei sogar gänzlich unzulässig.
klingt ja schon weniger dramatisch.
Und sind wir mal ehrlich - wenn diese Geschenke ganz frei wären, dann gäbe es sehr schnell ein paar Überschlaue, die ihr Vermögen erst zur Seiet schaffen und dann als "Kommunionsgeschenk" wieder kriegen.