DragAttack hat geschrieben:
Unsicher bin ich mir jedoch, ob du bei Unzumutbarkeit berechtigt bist, das Schild eigenmächtig zu ignorieren, bzw. wie deine Aktien stünden, einen entsprechenden Bussgeldbescheid anzufechten.
Gruß Torsten
Wenn der Radweg wirklich unzumutbar ist, dürftet ihr insbesondere in Berlin Chancen haben, einer derartigen Bestrafung zu entgehen.
Schließlich haben doch die bei euch noch grün gekleideten Damen und Herren im Rahmen eines abgeschlossenen Gerichtsverfahrens, das zur Aufhebung der Radwegebenutzungpflicht auf einigen Berliner Straßen führte,
einiges dazulernen dürfen. :-)
Hinzu kommt, dass wg. parkender Fahrzeuge, Baustellen,.. nicht benutzbare Radwegstreifen von der durch ein Verkehrschild angezeigten Benutzungspflicht (vorübergehend) "befreit" sind.
Schließlich ist ein "Ausweichen" auf einen benachbarten Gehweg nicht zulässig.
- Ich hoffe, die Gerichte bleiben bei dieser Rechtsauffassung :-)
Und sollte wg. einer Baustelle das Zusatzschild "Radfahrer absteigen" dort stehen, ist es meines Wissens dem Radfahrer ebenfalls gestattet, die Fahrbahn zu benutzen und somit die Benutzungspflicht aufgehoben..
(Er muss also nicht zum Fußgänger mutieren.)