Zu diesem ganzen Bullshit über tränenreiche Geständnisse nur mal so viel über das Thema Verjährung von Ansprüchen: (schließlich musste ich diesen Kram mal büffeln
)
grundsätzlich:
Die regelmäßige Verjährung beträgt drei Jahre, § 195 BGB. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist, § 199 BGB. Folglich beginnt die dreijährige Verjährung mit Ablauf des 31.12. und endet drei Jahre später am 31.12., 24.00 Uhr
Ausnahmen:
Ausnahmsweise kann die regelmäßige Verjährung 10 oder 30 Jahre dauern.
Ist nämlich trotz Durchführung zumutbarer Maßnahmen der Gegner nicht feststellbar oder war es erst Jahre später in zumutbarer Weise möglich zu erfahren, dass ein Anspruch überhaupt besteht, beginnt die Jahresendverjährung erst mit dem Jahr der Kenntniserlangung über die fehlenden Umstände.
Spätestens nach 10 Jahren — bei Schadensersatzansprüchen teilweise nach 30 Jahren — tritt die Verjährung auch dann ein,
wenn die notwendige Informationen über Anspruch und Gegner nicht ermittelt werden konnten.
Jetzt haben wir 2007. Unter Tränen werden jetzt Vergehen aus den Jahren 1995 gebeichtet, wohl wissend und wahrscheinlich mit dem Anwalt abgestimmt, daß evtl. Schadenersatzansprüche von Arbeitgeber und Sponsoren verjährt sind.
Über den Scheiß, den ich 1995 gebaut habe, lache ich heute darüber und breche nicht in Tränen aus.
Netter Versuch Ete
btw: ich habe
immer inhaliert, ihr Weicheier