vb_man hat geschrieben:
Die Schadensfeststellung ist eine Dienstleistung, zu selbiger der Motor teilweise zerlegt werden muss. Der hierfür benötigte Aufwand muss der Werkstatt entsprechend vergütet werden.
Du hast ja mittlerweile die Möglichkeit, Reparaturen auch außerhalb Deiner Markenwerkstatt durchführen zu lassen, dann hätte die Audi-Werkstatt das Nachsehen. Solltest Du die Reparatur bei dieser, den Schaden feststellenden, Werkstatt durchführen lassen, dann sollte der Aufwand zur Schadensermittlung nur zum Teil vergütet werden.
Wenn der Zahnriemen nach Service Intervall erst nach 90.000 km fällig ist, sich aber schon nach 80.000 km verabschiedet, dann ist das ein klassischer Fall für Kulanz wenn die Garantiezeit abgelaufen ist. Der Fall wäre anders gelagert, wenn Du das Fahrzeug gebraucht bei dem Händler erworben hättest und noch einen Gewährleistungsanspruch hast. Solltest Du erst kürzlich eine Reparatur durchführen lassen, so hast Du evtl. auch Anspruch auf die sog. Mobilitätsgaratie.
Auf Kulanz hast Du keinen Rechtsanspruch, hier hilft u.U. Verhandlungsgeschick und Freundlichkeit (und evtl. der Hinweis, nach Abschluss des Studiums einen A6 zu erwerben)
Der Motor wird in der Vertragswerkstatt zerlegt, Ergebnis erfahre ich morgen, gleichzeitig fragt die Werkstatt bei Audi die Kulanz ab.
Mobil bin ich, da mein Auto checkheft gepflegt ist und mir für die nächsten Tage kostenfrei ein Leihwagen zur Verfügung steht.