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BeitragVerfasst: 29 Okt 2004 00:21 
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Das Grillmeister-Emu
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Keiner_Da hat geschrieben:
think-or-thwim hat geschrieben:
Das könnte schwierig werden, Keiner_Da, weil deine Eltern ja beide Deutsche sind. Wohingegen deine Kids ja einen deutschen Vater, und eine kanadische Mutter haben. Aus diesem Grund, solange beide Länder es erlauben, haben die die doppelte Staatsbürgerschaft. ich kann mir vorstellen, daß sich die kanadischen als auch australischen Gesetze in vielen Dingen ähneln, wegen des Commonwealth!

Da hasste mich aber jetzt verwirrt :???: Meinteste nicht eher das einfach sein sollte :???:
Ein Bekannter von mir hiuer hat mir gesagt, dass er seinen deutschen Pass nicht mehr erneuern konnte nchdem er Kanadier geworden war.


isb du kanadier oder noch Deutscher?

ich weiß, daß Deuscthe, die ihre Statátsangehörigkeit zugunsteneiner anderen aufegegeben haben und die deuscthe später zurückhaben wollten, genauso anstehen mußten, wie andere Ausländer. E sgibt alos keinen Vorteil. Als ich in AUS die Wahl hatte, wollte ich bei der deutschen bleiben aus reinst praktischen Gründen:

1. mit der australsichen Residenz, aber der deutschen Staatsangehöririgkeit ahbe ich ALLE Rechte, wie die Australier selbst, außer das Recht des Wählens.
2. ich habe weiterhin alle Rechte in D und in vielen Teilen Europas.

Hätte ich meinen deutschen Pass aufgegeben, hätte mich das Recht, in AUS zu wählen das Recht, mich frei inEurpoa zu bewegen, gekostet. Das war mir ein zu hoher preis.

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BeitragVerfasst: 29 Okt 2004 00:28 
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Eishockey Emu
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Ich bin Kanadier, hab einfach nicht versucht meinen deutschen Pass zu erneuern. Also weiss ich nicht genau was passieren wuerde. Ich kann aber mit meinem kanadischen Pass genauso einfach nach Europa reisen als mit meinem deutschen. Vielleicht waere es schwieriger wenn ich dort hinziehen wollet. Aber das wird allerhoechstwahrscheinlich nicht passieren. Mit dem kanadischen Pass isses viel einfacher fuer mich in die USA zu reisen.

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BeitragVerfasst: 29 Okt 2004 00:34 
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Das Grillmeister-Emu
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Keiner_Da hat geschrieben:
Ich bin Kanadier, hab einfach nicht versucht meinen deutschen Pass zu erneuern. Also weiss ich nicht genau was passieren wuerde. Ich kann aber mit meinem kanadischen Pass genauso einfach nach Europa reisen als mit meinem deutschen. Vielleicht waere es schwieriger wenn ich dort hinziehen wollet. Aber das wird allerhoechstwahrscheinlich nicht passieren. Mit dem kanadischen Pass isses viel einfacher fuer mich in die USA zu reisen.


Vielleicht rutscht du ja durch ne Lücke, wemnn du einfach beim nächsten D besuch zum Einwohnermeldeamt gehst..mußtest du dich denn beim erhalt der kanadischen Staatsbürgerschaft bei den Deutschen "abmelden?

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BeitragVerfasst: 29 Okt 2004 00:38 
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Eishockey Emu
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think-or-thwim hat geschrieben:
Vielleicht rutscht du ja durch ne Lücke, wenn du einfach beim nächsten D besuch zum Einwohnermeldeamt gehst..mußtest du dich denn beim erhalt der kanadischen Staatsbürgerschaft bei den Deutschen "abmelden?

Nee da gabs nichts abzumelden. Hab nie was vom deutschen Konsulat oder Botschaft bekommen. Ich hab auch meinen abgelaufenen deutschen Pass noch. Ich muesste einfach einen neuen Pass beim Konsulat in Toronto beantragen.

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BeitragVerfasst: 29 Okt 2004 00:40 
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Das Grillmeister-Emu
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Keiner_Da hat geschrieben:
think-or-thwim hat geschrieben:
Vielleicht rutscht du ja durch ne Lücke, wenn du einfach beim nächsten D besuch zum Einwohnermeldeamt gehst..mußtest du dich denn beim erhalt der kanadischen Staatsbürgerschaft bei den Deutschen "abmelden?

Nee da gabs nichts abzumelden. Hab nie was vom deutschen Konsulat oder Botschaft bekommen. Ich hab auch meinen abgelaufenen deutschen Pass noch. Ich muesste einfach einen neuen Pass beim Konsulat in Toronto beantragen.


Na, dann haste nochnalle chancen....darfst die Frage , ob du einen andere Staatsangehörileit hast, wohl nur nicht mit JA beantworten! :lookaroun:

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BeitragVerfasst: 29 Okt 2004 00:45 
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Eishockey Emu
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think-or-thwim hat geschrieben:
Na, dann haste noch alle chancen....darfst die Frage , ob du einen andere Staatsangehörileit hast, wohl nur nicht mit JA beantworten! :lookaroun:

:lol: Das ganze ist die Muehe nicht wert, deswegen hab ich's auch nicht versucht. Gibt's die Frage ueberhaupt auf dem Anfragefornular :???: Ich hab schon seit Ewgikeiten keinen deutschen Pass mehr beantragt :oops:

Jetzt ist der Armin bestimmt total sauer auf mich, wo ich ihm seinen Thread so zugemuellt habe :P :lol:

Ich hann heit aach die Flemm :(

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BeitragVerfasst: 29 Okt 2004 00:49 
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Das Grillmeister-Emu
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Keiner_Da hat geschrieben:
Ich hann heit aach die Flemm :(


Kommt vor, Keiner_Da! ;)

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BeitragVerfasst: 29 Okt 2004 08:13 
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Dachboden Radler
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think-or-thwim hat geschrieben:
Keiner_Da hat geschrieben:
Ich hann heit aach die Flemm :(


Kommt vor, Keiner_Da! ;)


net "rumflemme", heit isch freidag.

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BeitragVerfasst: 29 Okt 2004 13:10 
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Eiermann U3 Emu

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Keiner_Da hat geschrieben:
Ein Bekannter von mir hiuer hat mir gesagt, dass er seinen deutschen Pass nicht mehr erneuern konnte nchdem er Kanadier geworden war.
Das liefe ja auf eine Ausbürgerung/Entzug der Staatsbürgerschaft von Amts wegen aus. Das ist a) verfassungswirdrig und b) der Hohn, wenn man bedenkt, das jeder, dessen Uropa mal einen deutschen Schäferhund hatte, einen deutschen Pass bekommt.


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BeitragVerfasst: 29 Okt 2004 13:12 
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Mit Faris zu Taco-Bell Geher
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Eisenmann hat geschrieben:
Das liefe ja auf eine Ausbürgerung/Entzug der Staatsbürgerschaft von Amts wegen aus. Das ist a) verfassungswirdrig und b) der Hohn, wenn man bedenkt, das jeder, dessen Uropa mal einen deutschen Schäferhund hatte, einen deutschen Pass bekommt.


Nein, das kann schon sein. Der deutsche Staat kann dir aber deine deutsche Staatsangehörigkeit nur so lange nicht nehmen, so lange du keine andere hast. Wie ich sagte, prinzipiell hält das deutsche Recht wenig von doppelten Staatsangehörigkeiten (die aber dennoch gibt). Auf diesem Gebiet ist vieles denkbar und möglich.

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BeitragVerfasst: 29 Okt 2004 13:23 
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Eiermann U3 Emu

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Mir stellt sich die Frage, ob die deutschen Behörden verfassungsgemäß handeln, wenn sie einer Person deutscher Abstammung den deutschen Paß verweigern. Trotz zweiter, meinetwegen kanadischer Staatsangehörigkeit. Ich bin kein Jurist, aber das GG steht über allem.


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BeitragVerfasst: 29 Okt 2004 13:53 
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Das Grillmeister-Emu
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Eisenmann hat geschrieben:
Mir stellt sich die Frage, ob die deutschen Behörden verfassungsgemäß handeln, wenn sie einer Person deutscher Abstammung den deutschen Paß verweigern. Trotz zweiter, meinetwegen kanadischer Staatsangehörigkeit. Ich bin kein Jurist, aber das GG steht über allem.


Ledeir ist die reine Abstammung Wurscht, wenn du freiwillig eine andere Staatsangehörogkeit angenommen hast. Sobald du eine andere angenomen hast, wird das entsprechende deutsche Konsulat darüber informiert. Danach wird dir die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt.

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BeitragVerfasst: 29 Okt 2004 13:57 
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Eiermann U3 Emu

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think-or-thwim hat geschrieben:
Danach wird dir die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt.
Genau das geht aus historischen Gründen nicht. Genauso wie Du als Deutscher nicht ausgeliefert werden kannst. Wenn Du in Irgendwo was Böses gemacht hast, dann kümmert sich ein hiesiges Gericht darum und nicht ein irgendwoiges.


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BeitragVerfasst: 29 Okt 2004 14:01 
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Mit Faris zu Taco-Bell Geher
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Eisenmann hat geschrieben:
Genau das geht aus historischen Gründen nicht. Genauso wie Du als Deutscher nicht ausgeliefert werden kannst. Wenn Du in Irgendwo was Böses gemacht hast, dann kümmert sich ein hiesiges Gericht darum und nicht ein irgendwoiges.


Doch Eisenmann, was t-o-t schreibt, das geht. Wenn sich ein Deutscher aktiv um eine ander Staatsangehörigkeit bewirbt und diese erhält, dann wird er aus der deutschen i.d.R. entlassen.

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BeitragVerfasst: 29 Okt 2004 14:02 
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Das Grillmeister-Emu
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Ich kann n ur davon reden, wie es in AUS gelaufen wäre, wenn ich die australische Staatsangehörigkeit angenommen hätte. Kaum angenomen, hätte mich das deutsche Konsulat angeschrieben und hätte meinen Paß haben wollen. Danach wäer ich trotz deutscher Abstammung kein Deutscher mehr, sondern reinst Australier. Für einen Besuch nach D wäre das kein Problem, denn es gibt keine Visumspflicht mehr, aber ich dürfte auch nur 3 Monate bleiben, genau wie jeder andere Aussie!
Deweiteren hätte ich Bewgungsfreiheit innerhalb EUR entsprechend des Schengener Abkommens.

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